CovidNewsNeue Corona-Bekämpfungsverordnung

Januar 17, 2022

Liebe Mitglieder, liebe Sportler:innen,

die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung erneut aktualisiert und veröffentlicht, welche bereits ab heute (17.01.2022) in Kraft tritt. Geändert hat sich die Testpflicht bei Erwachsenen. Die Personengruppen die keinen Test benötigen haben sich deutlich vergrößert.

Auszug der neuen Verhaltensregeln:

Eine zusätzliche Testung ist bei folgenden Personen nicht erforderlich:

  1. geimpfte Personen, die nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischimpfung erhalten haben,
  2. geimpfte Personen, die zwei Einzelimpfungen erhalten haben und darüber hinaus zu einem der folgenden Zeitpunkte genesene Person gewesen sind: a) bei der ersten Einzelimpfung, b) zwischen den beiden Einzelimpfungen oder c) nach der zweiten Einzelimpfung,
  3. geimpfte Personen, deren letzte Einzelimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und
  4. genesene Personen, wenn die dem Genesenennachweis zugrundeliegende Testung weniger als drei Monate zurückliegt.

Der Impf-, Genesungs- oder Testnachweis für alle Personen ab 16 Jahren muss mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Bitte habt Verständnis für die neuen Regelungen und führt immer einen entsprechenden Nachweis mit.

Hier findet ihr eine tabellarische Aufstellung, die die Testpflicht gut veranschaulicht.

Auf Basis einer angepassten Bundesverordnung und RKI-Empfehlungen hat das Land auch die Absonderungs-Regeln überarbeitet. Ausgenommen von der Absonderungspflicht sind folgende Personengruppen:

  1. Geboosterte Personen,
  2. Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt,
  3. Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt,
  4. Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.

Werden diese Menschen jedoch positiv getestet oder treten bei ihnen Symptome auf, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, müssen auch sie sich umgehend in Isolation begeben.

Die aktuellen Verhaltensregeln findet ihr hier: VfL_Verhaltensregeln_Indoor

Die Sportzentrale ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Beachtung der 2Gplus-Regelung persönlich erreichbar. Während den Öffnungszeiten ist das Team auch weiterhin telefonisch erreichbar.

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