CovidNewsNeue Corona-Bekämpfungsverordnung

März 3, 2022

Liebe Mitglieder, liebe Sportler:innen,

die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, welche bereits ab heute (03.03.2022) in Kraft tritt. Die 2G-Plus-Regelung wird durch die 3G-Regelung abgelöst.

Auszug der neuen Verhaltensregeln:

Innerhalb geschlossener Räume dürfen folgende Personen eingelassen werden:

  1. Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,
  2. Kinder bis zur Einschulung,
  3. Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Der Impf-, Genesungs- oder Testnachweis für alle Personen ab 16 Jahren muss mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.
Der Impf-, Genesungs- oder Testnachweis muss bei jeder Sportstunde mitgeführt werden. Die Prüfung der entsprechenden Nachweise wird durch die Übungsleitung vor Beginn der Sportstunde durchgeführt.

Die aktuellen Verhaltensregeln findet ihr hier: VfL_Verhaltensregeln_Indoor

 

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