CovidNewsNeue Corona-Bekämpfungsverordnung

August 18, 2021

Die Landesregierung hat wie angekündigt neue Testpflichten für ungeimpfte Menschen beschlossen, welche auch unseren Sportbetrieb betreffen.

Ab dem 23. August müssen ungeimpfte Personen für den Sport im Innenraum einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Innerhalb geschlossener Räume dürfen neben genesenen und geimpften Personen nur folgende Personen am Sportbetrieb teilnehmen:

  • getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV,
  • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Dies bedeutet für unseren Indoor-Sportbetrieb bereits ab kommender Woche, dass wir uns von allen Teilnehmenden den Impf- bzw. Genesungsnachweis vorzeigen lassen müssen. Wie oben beschrieben, müssen alle nicht geimpften oder genesenen Personen einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vor Sportbeginn beim Trainer bzw. der Trainerin vorzeigen.

Die aktuellen Verhaltensregeln findet ihr hier: VfL_Verhaltensregeln_Indoor_23082021.

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