CovidNewsNeue Corona-Bekämpfungsverordnung

November 22, 2021

Liebe Mitglieder, lieber Sportler:innen,

aufgrund der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gilt ab Montag, den 22.11.2022 für den Sport in Innenräumen die 2G-Regel. Somit dürfen innerhalb geschlossener Räume nur folgende Personen zur Sportausübung eingelassen werden:

  1. Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind,
  2. Kinder bis zur Einschulung,
  3. Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
  4. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.

Der Impf-, Genesungs- oder Testnachweis für alle Personen ab 16 Jahren muss mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Bitte habt Verständnis für die neuen Regelungen und führt immer einen entsprechenden Nachweis mit.

Die aktuellen Verhaltensregeln findet ihr hier: VfL_Verhaltensregeln_Indoor

Die Sportzentrale ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Beachtung der 2G-Regelung persönlich erreichbar. Während den Öffnungszeiten ist das Team auch weiterhin telefonisch erreichbar.

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