Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir Euch gem. §9 Abs. 1 + 2 der seit dem 03.09.2021 gültigen und damit aktuellen Vereinssatzung recht herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des VfL Geesthacht von 1885 e.V. ein. Sie findet statt am
Samstag, den 25.06.2022
um 17.00 Uhr
in der Mensa der Alfred Nobel Schule
Anlagen:
Antrag Vorstand Verein: Satzungsänderung §2 Vereinszweck
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie ist zuständig für:
- Satzungsänderungen, soweit sie § 2 (Vereinszweck), § 9 (Mitgliederversammlung) oder
20 (Auflösung des Vereins bzw. Fusion mit anderen Vereinen) betreffen. - Fusion mit anderen Vereinen
- Auflösung des Vereins
(3) Alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen mit Stimmrecht teilzunehmen.
(4) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von 4 Wochen durch den 1.Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch einen seiner Stellvertreter. Sie geschieht in Form eines Aushangs in der Geschäftsstelle, der Bekanntgabe auf der Internetseite des Vereins sowie durch Benachrichtigung der Abteilungsvorstände.
Die Mitgliederversammlung ist wie alle Vereinsversammlungen nichtöffentlich.