CovidNewsNeue Allgemeinverfügung zu SARS-CoV-2

April 13, 2021

Liebe Mitglieder,

der Kreis Herzogtum Lauenburg hat die 67. Allgemeinverfügung zu SARS-CoV-2 veröffentlicht und mit Wirkung zum 14. April 2021 angeordnet, dass die Sportausübung nur wie folgt zulässig ist:

  1. a) allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. b) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Somit muss der geplante Einstieg in den Outdoorsport verschoben werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Sonntag, den 25.04.2021. Eine Verlängerung oder ein vorzeitiger Widerruf oder eine Abänderung sind in Abhängigkeit zum Infektionsgeschehen möglich. Wir informieren euch sobald wir wissen wann der Sport beginnen kann.

Bleibt gesund!

Euer VfL-Team

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